Die Fördergrundsätze zum Download
Unsere Fördertätigkeit folgt nachstehenden Grundsätzen:
Förderbereiche
Eine Förderung durch die Stiftung Pfefferwerk ist möglich in den Bereichen:
- Umweltschutz,
- Denkmalschutz,
- berufliche Bildung und Volksbildung,
- generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit (darunter Jugendhilfe, Altenhilfe und Wohlfahrtspflege sowie mildtätige Zwecke nach § 53 AO),
- Kultur und
- Völkerverständigung.
Bewilligungszweck
Wesentliches Ziel der Stiftungsförderung ist es, benachteiligte, vor allem junge Menschen zu unterstützen, sich beruflich zu orientieren und Kompetenzen für ihren Einstieg in die Arbeitswelt zu erwerben.
Regionaler Schwerpunkt
Geförderte Projekte und Einrichtungen müssen ihren Sitz bzw. ihr Wirkungsfeld in Berlin haben. Dabei bevorzugt die Stiftung Pfefferwerk die Förderung in benachteiligten Quartieren.
Inhaltlicher Schwerpunkt
Bevorzugt wird die Förderung von Projekten, die sich auf ausgeschriebene Förderprogramme beziehen.
Träger
Die Stiftung Pfefferwerk fördert zivilgesellschaftliche Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Zeitpunkt der Antragsstellung
Die Antragstellung soll im Regelfall vor Projektbeginn erfolgen.
Eigenbeteiligung
Von den Antragstellern wird eine Eigenbeteiligung erwartet.
Während und nach der Förderung
Die Stiftung vergibt nur fest vereinbarte Beträge für einen festgelegten Zeitraum. Sie behält sich das Recht vor, die geförderte Maßnahme inhaltlich und finanziell zu überprüfen. Nach dem Ablauf der Projektlaufzeit muss ein Verwendungsnachweis über die sachgerechte und sparsame Verwendung der Mittel eingereicht werden..
Förderung von Einzelpersonen
Bedürftige Einzelpersonen können bei Nachweis der Bedürftigkeit (Mildtätigkeit gemäß § 53 der Abgabenordnung) eine individuelle Förderung im Zusammenhang mit einer schulischen bzw. beruflichen Aus- oder Weiterbildung erhalten, wenn dafür sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Diese mildtätige Förderung ist kein Schwerpunkt der Fördertätigkeit.
Sonstige Richtlinien
Näheres regeln die Förderrichtlinien.
Berlin, 25. April 2026
