Fördergrundsätze

Die Fördergrundsätze zum Download

Die Stiftung Pfefferwerk entstand mit dem Anliegen, den sozialen Zusammenhalt im Gemeinwesen zu stärken, Vielfalt und Chancengerechtigkeit zu fördern und zur Integration von Benachteiligten in das Erwerbsleben beizutragen.

In ihrer Fördertätigkeit folgt sie daher nachstehenden Grundsätzen:

Förderbereiche

Eine Förderung durch die Stiftung Pfefferwerk ist möglich in den Bereichen:

  • Umweltschutz,
  • Denkmalschutz,
  • berufliche Bildung und Volksbildung,
  • generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit (darunter Jugendhilfe, Altenhilfe und Wohlfahrtspflege sowie mildtätige Zwecke nach § 53 AO),
  • Kultur und
  • Völkerverständigung.

Bewilligungszweck

Eine Bewilligung von Fördermitteln ist darauf gerichtet, Beschäftigung, berufliche Orientierung oder den Erwerb von Kompetenzen zu unterstützen, die den Einstieg in das Erwerbsleben erleichtern bzw. neue Erwerbstätigkeiten zu fördern. Hierbei ist ein wesentliches Ziel, die Chancen Benachteiligter, vor allem von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu verbessern.

Regionaler Schwerpunkt

Die Vergabe von Fördermitteln ist regional auf Berlin beschränkt. Dabei legt die Stiftung Pfefferwerk einen Schwerpunkt auf benachteiligte Quartiere.

Schwerpunkt Bildung und Gemeinwesenarbeit

Vorrangig gefördert werden Vorhaben in den Bereichen berufliche Bildung und Volksbildung sowie generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit.

Träger

Anträge können von als gemeinnützig anerkannten freien Trägern und von öffentlichen Trägern gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Freie Träger

Freie Träger werden bei der Mittelvergabe vor öffentlichen Trägern oder deren direkten Gesellschaften bevorzugt.

Zeitpunkt der Antragsstellung

Die Antragstellung soll im Regelfall vor Projektbeginn erfolgen. Es können auch bereits laufende Projekte und bestehende Einrichtungen gefördert werden, wenn sie gute Praktiken vervielfältigen und/oder verstärken wollen.

Eigenbeteiligung

Von den Antragstellern wird eine Eigenbeteiligung erwartet. Der Eigenanteil kann durch finanzielle Mittel, darunter auch Förderungen von anderer Stelle, und/oder geldwerte Leistungen, beispielsweise ehrenamtliches Engagement, dargestellt werden.

Während und nach der Förderung

Die Stiftung vergibt nur festvereinbarte Beträge für einen festgelegten Zeitraum. Sie behält sich das Recht vor, jederzeit eine inhaltliche Überprüfung des Vorhabens durchzuführen und die Verwendung der Mittel beim Empfänger der Förderung zu prüfen. Nach Ablauf des Förderzeitraums ist in einem Verwendungsnachweis die sachgerechte und sparsame Verwendung der Mittel zu belegen.

Förderung von Einzelpersonen

Einzelpersonen können bei Nachweis der Bedürftigkeit (Mildtätigkeit gemäß § 53 AO) individuelle Unterstützung bei der Finanzierung von Kosten im Zusammenhang mit einer schulischen bzw. beruflichen Aus- oder Weiterbildung erhalten und dafür keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.

Sonstige Richtlinien

Näheres regeln die Förderrichtlinien.

Berlin, 25. März 2019