Stiftungszwecke

Die Stiftung hat folgende sechs Stiftungszwecke:

  • Umweltschutz,
  • Völkerverständigung.
  • Denkmalschutz,
  • berufliche Bildung und Volksbildung,
  • generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit (darunter Jugendhilfe, Altenhilfe und Wohlfahrtspflege sowie mildtätige Zwecke nach § 53 AO),
  • Kultur und Völkerverständigung.

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch:

  • die Durchführung und Förderung von Bildungsmaßnahmen für arbeitslose Jugendliche sowie Beschäftigungstraining für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen,
  • die Durchführung und Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen die geeignet sind, vor allem Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu entwickeln.
  • die Durchführung und Förderung von Projekten der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens
  • die Verfolgung mildtätiger Zwecke durch Hilfeleistungen für hilfsbedürftige Personen gemäß den Kriterien der Hilfsbedürftigkeit nach § 53 der AO
  • die Durchführung und Förderung von Kulturveranstaltungen mit dem Schwerpunkt der Förderung kultureller Aktivitäten von Jugendlichen
  • die Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen zur Völkerverständigung und des internationalen Austauschs

Förderfähig sind:

  • Projekte und Einrichtungen in der Trägerschaft von steuerbegünstigten Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz bzw. Wirkungsfeld in Berlin
  • Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Investititonskosten
  • Planungs-, Entwicklungs- und Forschungskosten, wenn sie neue methodische Arbeitsansätze verfolgen und auf Langfristigkeit angelegt sind